Rahmen-Arbeitsvertrag

Die usic hat zusammen dem Verband Freierwerbender Schweizer Architekten (FSAI) und der Gesellschaft selbständiger Architektur-, Planer und Ingenieurfirmen Berns (gab) auf Arbeitgeberseite und den Organisationen Baukader Schweiz, Schweizerische Kader-Organisation (SKO) und dem Schweizerischen Kaufmännischen Verband (SKV) auf Arbeitnehmerseite einen Rahmen-Arbeitsvertrag unterzeichnet.

Die Vertragsautonomie von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für die inhaltliche Ausgestaltung von Einzelarbeitsverträgen wird durch den RAV ausdrücklich gewährleistet. Die im zweiten Teil des RAV enthaltenen arbeitsvertraglichen Bestimmungen gelten dann, wenn in den Einzelverträgen keine abweichenden Abmachungen getroffen worden sind.

Der RAV enthält eine Arbeitszeitregelung auf Basis der Jahresarbeitszeit und der Wochenarbeitszeit. Er enthält jedoch keine konkreten Lohnvorschriften. Die Vertragsparteien RAV erörtern jeweils auf Jahresende die konjunkturelle Situation in der Planungswirtschaft und einigen sich auf Empfehlungen zu Lohnanpassungen, die durch die jeweiligen Geschäftsstellen an die Mitgliedunternehmen kommuniziert werden.

Der RAV wurde für die Zeit von 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2006 vereinbart. Nachdem im Jahr 2006 keine der Vertragsparteien den Vertrag aufgekündigte, verlängerte sich die Gültigkeitsdauer des RAV um ein weiteres Kalenderjahr. Die Gültigkeitsdauer wird sich weiterhin jährlich erneuern, sofern keine Partei den Vertrag kündigt (vgl. Ziff. VIII RAV).

>> download RAV (pdf-Datei, 260kb)