Vergabe

Eine Planerleistung ist das Ergebnis eines Prozesses, der erst durch die Ausschreibung initiiert wird. Die Vergabe von öffentlichen Planermandaten stellt deshalb – für Baubehörden und offerierende Planerunternehmen – eine besonders anspruchsvolle Aufgabe dar.

Die liberalisierte Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen hat die Vergabe von Planeraufträgen durch eidgenössische, kantonale und kommunale Behörden grundlegend verändert. Wo früher Aufträge zu einem grossen Teil auf Grund von direkt eingeholten Offerten eines oder mehrerer Planer vergeben wurden, sind heute die öffentliche Ausschreibung oder das Einholen mehrerer Offerten im Einladungsverfahren zwingend vorgeschrieben.

Die Vergabe von Planerleistungen hat sich als besonders schwierig erwiesen. Bei den meisten intellektuellen Dienstleistungen – von der Entwicklung einer spezifischen EDV-Software über eine mehrjährige Ortsplanung bis zum Sanierungsprojekt einer defizitären Pensionskasse – ist die zu erbringende Leistung im Voraus gar nicht definierbar. Sie ist vielmehr das Produkt eines Prozesses, der durch die Ausschreibung erst initiiert wird. Unter diesen Rahmenbedingungen ist es gar nicht möglich, im Voraus einen einigermassen verbindlichen Offertpreis zu berechnen. Trotzdem wird dieser Preis dann über den Erfolg des Angebotes bestimmen.

Eine weitere Schwierigkeit kommt dazu: Mit den liberalisierten Vergaberegeln wurden den Anbietern neu Rechtsmittel zur Verfügung gestellt, mit denen sie das Ergebnis eines Verfahrens anfechten können. Die so geschaffene Rekursgefahr veranlasst viele vergebende Behörden, den ihnen gewährten gesetzlichen Ermessensspielraum nicht auszunützen und öffentliche Ausschreibungen durchzuführen, auch wenn diese durch das Gesetz nicht gefordert sind. Tendenziell wurde zudem die Vergabe an den billigsten Bewerber gefördert.

Sowohl Behörden als auch Planer sind durch die neuen Regeln bei der Ausschreibung und Auslobung von intellektuellen Dienstleistungen gefordert. Nur gemeinsam kann eine Vergabekultur entwickelt werden, welche dem hohen Anspruch dieser Aufgabe gerecht wird.

Die usic bietet mit ihrem Leitfaden «Die Vergabe von Planerleistungen im öffentlichen Beschaffungswesen», der im März 2004 in 5. Auflage neu publiziert wurde, vor allem den kleineren Gemeinwesen ohne professionelle Bauorgane eine Hilfe bei der Vergabe von Planerleistungen. Standardformulare können übernommen werden.