Mit der Totalrevision des Schweizerischen Beschaffungswesens werden das Bundesgesetz (BöB) und die Interkantone Vereinbarung (IVöB) revidiert. Das BöB tritt am 1.1.2021 in Kraft. Mehrere Kantone haben das Beitrittsverfahren zur IVöB eingeleitet. Die usic setzt sich an vorderster Front für eine Stärkung des Qualitätswettbewerbs und der Innovation sowie für eine griffige Handhabung von Dumpingangeboten ein.
Informationen Bauenschweiz: Neue Vergabekultur Zuschlagskriterium Nachhaltigkeit - Vorschlag der usic: |
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